Ein Cookie-Banner auf der Webseite gehört mittlerweile genauso dazu wie das Impressum oder die Datenschutzerklärung. Sobald ein Besucher zum ersten Mal eine Website öffnet, muss solch ein Banner in den meisten Fällen erscheinen. Nämlich dann, wenn nicht notwenige Cookies gesammelt werden. Denn für Werbe- und Marketing-Maßnahmen setzen Webseite oftmals Cookies, die personenperzogene Daten speichern. Und dem muss der Besucher seit dem Beschluss des BGH am 28.05.2020 erst zustimmen. Welche Fehler hier passieren können, erklären wir ihnen in den folgenden 5 Punkten:
