Im Rahmen des am Mittwochabend verabschiedeten Konjunkturprogramms hat die Bundesregierung ab 1. Juli 2020 eine Mehrwertsteuersenkung beschlossen. Doch was dieser rein temporäre Schritt für Onlinehändler wirklich bedeutet und auf was Sie achten müssen, um nicht in die Steuerfalle zu tappen, skizzieren wir hier kurz auf.
Preisanpassungen
Die Umstellung der Mehrwertsteuersätze in einem Onlinehsop ist leider nicht mit 2 Klicks erledigt. Für kleinere Shops wie auch für etwas größere Onlinehändler ergeben sich daraus diverse zusätzliche Baustellen, die alle in einem kurzem Zeitraum erledigt sein wollen. Die aktuelle Vorgabe der Bundesregierung betrifft ja nur die jeweiligen Steuersätze. Am Ende des Tages müssen sie sich entscheiden, ob sie die Netto- oder die Bruttopreise anpassen möchten.
Anpassungen ERP Systeme
Und auch bei den diversen Schnittstellen des Online-Shops sind einige Fallstricke zu beachten. ERP-Systeme müssen zum Beispiel an vielen Ecken angepasst werden, um dann auch wieder richtig in den Online-Shop zu importieren. Um hier nur ein paar Punkte zu nennen:
- individuelle Formulare
- Rabattregeln
- Preisregeln
- Übergabe an den Steuerberater
- usw.
B2B Geschäftsmodelle
Für Unternehmen, die nur an Geschäftskunden verkaufen ist die Umstellung noch ärgerlicher: da die Umsatzsteuer ja sowieso immer abgeführt werden muss (oder rückerstattet wird), entstehen hier nur Kosten, die nicht wieder reinzuholen sein werden. Und angesichts der Tatsache, dass dann zum 01. Januar 2020 alles wieder rückgängig gemacht werden muss, ist die Anpassung der MwSt.-Sätze doppelt belastend.