Nutzungsbedingungen
Endbenutzer- Lizenzvertrag
1. HINTERGRUND
Solutioo („Solutioo“) stellt die Software, Dateien und jegliche zugehörigen Informationen, Materialien und Dokumentationen zur Verfügung. Dieses Endbenutzer-Lizenzabkommen (das „Abkommen“) ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen (entweder eine Einzelperson oder ein Unternehmen), die sich für Microsoft AppSource oder jegliche zugehörigen Dienste anmelden und die App über die Microsoft-Dienste zugreifen oder herunterladen.
2. ZUGRIFF
a. Solutioo gewährt Ihnen eine nicht-exklusive und nicht-übertragbare, begrenzte und widerrufbare Lizenz zur Nutzung der Apps für interne Zwecke und wie auf der Website von Solutioo solutioo.de (die „Website“) definiert und in Übereinstimmung mit diesem Abkommen und geltendem Recht.
b. Außer wie ausdrücklich autorisiert, dürfen Sie die App nicht kopieren, ganz oder teilweise, rückentwickeln oder rückassemblieren oder irgendein abgeleitetes Werk aus dem gesamten oder einem Teil der App erstellen. Sie dürfen die App nicht modifizieren oder versuchen, unbefugten Zugriff auf Materialien oder Systeme zu erlangen.
c. Außer für die Nutzung der App während eines von Solutioo gewährten Testzeitraums dürfen Sie den Dienst nur nutzen, wenn Sie eine Lizenzgebühr zahlen, wie von Zeit zu Zeit auf der Website angegeben.
d. Bei der Registrierung von Benutzern sind Sie verantwortlich für die Nutzung der App durch die Benutzer und sind an die Bestellungen und Befürwortungen solcher Benutzer gebunden. Sie sind dafür verantwortlich, dass die Benutzerpasswörter für den Zugang zum Dienst zufriedenstellend gespeichert und für Dritte unzugänglich sind. Mehrere Benutzer dürfen nicht denselben Benutzernamen und dasselbe Passwort verwenden, um sich beim Dienst anzumelden.
3. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
a. Unter keinen Umständen werden Solutioo oder seine Lieferanten und Händler für direkte, indirekte, besondere, zufällige, strafende oder folgeschwere Schäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden für Geschäftsverluste, Gewinnverluste, Datenverlust, Geschäftsunterbrechungen oder ähnliches) verantwortlich sein, die aus Ihrer Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung der App resultieren. Solutioo wird unter keinen Umständen irgendwelche Verluste oder Schäden, die Sie bei der Nutzung der App erleiden, entschädigen, selbst wenn die App der Grund für den Verlust oder Schaden ist. In keinem Fall soll die Haftung von Solutioo oder seinen Lieferanten Ihnen gegenüber, ob im Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig, den von Ihnen gezahlten Preis übersteigen.
b. Die App und jegliches zugehöriges Material werden auf einer „WIE BESEHEN“ Basis bereitgestellt. Solutioo behält sich das Recht vor, die App oder jegliches zugehöriges Material ohne Ankündigung oder Haftung zu ändern, zu entfernen, auszusetzen oder zu deaktivieren. Solutioo haftet nicht für potenzielle Schäden an Ihnen oder einem Dritten aufgrund von geplanten oder ungeplanten Unterbrechungen in der Verfügbarkeit der App.
c. Solutioo gibt keine Garantien bezüglich der App oder seiner Verfügbarkeit ab und lehnt ausdrücklich jegliche stillschweigenden Garantien der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, guten Titel, zufriedenstellende Qualität und Nichtverletzung ab, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.
4. SUPPORT, UPGRADES ETC.
a. Solutioo kann Ihnen während der Bürozeiten (09:00-18:00) MontagFreitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Deutschland, über die E-Mail info@solutioo.de Unterstützung bieten. Solutioo wird sich bemühen, innerhalb von 24 Stunden nach deren Eingang auf Unterstützungsanfragen zu reagieren. Solutioo ist berechtigt, eine Gebühr für jegliche zusätzliche Dienstleistung zu berechnen, die Ihnen gemäß den auf der Website festgelegten Bedingungen erbracht wird. b. Solutioo ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Dienst regelmäßig zu aktualisieren und ohne vorherige Informationen oder Ankündigung an Sie.
c. Solutioo ist berechtigt, Subunternehmer zur Erfüllung seiner Verpflichtungen unter dem Abkommen einzusetzen. Solutioo ist verantwortlich für die Arbeit und Dienstleistungen des Subunternehmers in Bezug auf Sie.
5. GEISTIGES EIGENTUM
a. Dieser Vertrag impliziert nicht die Übertragung von geistigen Eigentumsrechten oder Teilen solcher Rechte an Sie, außer dem begrenzten Nutzungsrecht, das im Vertrag festgelegt ist. Alle Rechte, Titel, Interessen sowie geistigen Eigentums- und Eigentumsrechte an der App gehören der Firma Solutioo, und Solutioo ist der alleinige Inhaber aller geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die App, alle Informationen, die in der App enthalten sind und die in der App erstellt wurden, sowie alle geistigen Eigentumsrechte an den Ergebnissen, die durch die Nutzung der App durch Solutioo oder Sie und Ihre Benutzer generiert wurden.
b. Sie dürfen Ihre Rechte und/oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag ganz oder teilweise nicht an Dritte abtreten oder verpfänden, ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Solutioo. Sie dürfen keine Kopien der App übertragen oder Nutzungsrechte gewähren.
6. ÄNDERUNGEN DES ABKOMMENS
a. Solutioo ist berechtigt, die Bedingungen dieses Vertrags einschließlich der Gebühren für die App zu ändern, vorausgesetzt, dass Solutioo Sie über solche Änderungen spätestens drei (3) Monate vor Inkrafttreten der Änderungen informiert hat. Falls Sie die Änderungen nicht akzeptieren, sind Sie berechtigt, den Vertrag vor Inkrafttreten der neuen Bedingungen zum Datum des Inkrafttretens der geänderten Bedingungen zu kündigen. Eine solche Kündigung muss schriftlich an Solutioo innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Informationen über die Änderungen erfolgen.
7. GEHEIMHALTUNG
Sie stimmen zu, vertrauliche Informationen, die Sie von Solutioo erhalten haben oder die während der Nutzung der App entstehen, nicht an Dritte weiterzugeben. Vertrauliche Informationen beziehen sich in diesem Vertrag auf jegliche Art von Informationen – technischer, kommerzieller oder anderer Natur – unabhhängig davon, ob solche Informationen dokumentiert wurden oder nicht, mit Ausnahme von:
- Informationen, die allgemein bekannt sind oder die auf eine andere Weise als durch Ihren Verstoß gegen die Bestimmungen des Vertrags zu Allgemeinwissen werden;
- Informationen, die Sie nachweisen können, dass Sie sie besessen haben, bevor Sie sie von Solutioo erhalten haben;
- Informationen, die Sie von einer dritten Partei erhalten haben oder erhalten werden, ohne gegneüber dieser Partei zur Geheimhaltung verpflichtet zu sein.
8. BEENDIGUNG
a. Dieser Vertrag tritt in Kraft, wenn die Bedingungen von Ihnen akzeptiert wurden und kann von jeder Partei durch die andere Partei unter Einhaltung einer schriftlichen Kündigungsfrist von mindestens drei (3) Monaten gekündigt werden. Die Kündigung des Vertrags muss immer schriftlich erfolgen.
b. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag sofort zu kündigen, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen den Vertrag begeht.
c. Solutioo ist berechtigt, den Zugang zur App auszusetzen, wenn die Zahlung von Gebühren gemäß diesem Vertrag nicht rechtzeitig erfolgt.
d. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls die andere Partei für bankrott erklärt wird, sich inVergleichsverfahren oder Liquidation befindet oder anderweitig als zahlungsunfähig angesehen werden kann.
e. Bei Beendigung oder Ablauf des Vertrags endet Ihr Recht zur Nutzung der App sofort, und Sie müssen unverzüglich alle Software im Zusammenhang mit der App von allen Computern und Speichermedien deinstallieren und alle Kopien dieser Software sowie etwaige zugehörige Dokumentation an Solutioo zurückgeben.
9. VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
a. Solutioo wird personenbezogene Daten (wie im nachstehenden Datenverarbeitungsvertrag definiert) über Sie verarbeiten. Für weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten besuchen Sie die Website.
b. Solutioo wird Ihnen bestimmte Dienstleistungen gemäß dem Vertrag zur Verfügung stellen. Damit Solutioo seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachkommen kann(die “Aufgabe”), kann Solutioo in einigen Situationen bestimmte personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten. In Erwägung dessen schließen die Parteien den folgenden Datenverarbeitungsvertrag, siehe Anhang 1 unten.
10. GESAMTE VEREINBARUNG
Die Inhalte dieses Vertrags und die auf der Website veröffentlichten Bedingungen haben Vorrang vor allen vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen und Verpflichtungen zwischen den Parteien.
11. GELTENDES RECHT
Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen Deutschlands und wird entsprechend ausgelegt, ohne die Grundsätze des Kollisionsrechts anzuwenden.
Etwaige Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben können, werden vom Amtsgericht Bayreuth, Deutschland, entschieden.
Anhang 1: Datenverarbeitungs-Vertrag
1. HINTERGRUND
a. Solutioo wird für die Verarbeitung personenbezogener Daten (sofern vorhanden) im Zusammenhang mit dem Auftrag als Datenverarbeiter in Ihrem Namen handeln, wobei Sie als Datenverantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Auftrags verantwortlich sind.
b. Dieser Datenverarbeitungsvertrag soll zusammen mit dem Vertrag gelten, wenn Solutioo personenbezogene Daten verarbeitet. Andernfalls unterliegt die Aufgabe nur dem Vertrag.
c. Solutioo wird im Folgenden als “Datenverarbeiter” und Sie als “Datenverantwortlicher” bezeichnet.
2. DEFINITIONEN
In diesem Datenverarbeitungsvertrag haben die folgenden Begriffe die unten angegebenen Bedeutungen.
- “Allgemeine Datenschutzverordnung”
Bezeichnet die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richlinie 95/46/EG oder einer von Europäischen Parlament und Rat genehmigten Verordnung. - “Personenbezogene Daten”
Bezeichnet die personenbezogenen Daten, die der Datenverarbeiter im Rahmen dieser Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag des Datenverantwortlichen verarbeitet. Personenbezogene Daten sind Informationen, die gemäß der gesetzlichen Definition der Datenschutzgesetze als personenbezogene Daten gelten, wie sie jeweils anwendbar sind. - “Datenschutzgesetze”
Bezeichnen jedes geltende Gesetz oder jede Verordnung, die sich mit der Verarbeitung personenbezogener Daten befasst, einschließlich der Allgemeinen Datenschutzverordnung, anderer Gesetzgebung der Europäischen Union in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie Entscheidungen, Ratschläge, Empfehlungen und Meinungen der Aufsichtsbehörde(n) zu einem gegebenen Zeitpunkt. - “Betroffene Person”
Bezeichnet die natürliche Person, auf die sich die personenbezogenen Daten beziehen. - “Aufsichtsbehörde”
Bezeichnet die oder diejenigen Aufsichtsbehörden mit der Befugnis zur Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß den Datenschutzgesetzen. Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung zur Datenverarbeitung ist die deutsche Datenschutzbehörde eine solche Behörde.
3. VERPFLICHTUNGEN DES DATENVERANTWORTLICHEN
a. Der Datenverantwortliche verpflichtet sich, die Datenschutzgesetze einzuhalten und auf dem neuesten Stand zu halten. Der Datenverantwortliche verpflichtet sich auch, mit der Aufsichtsbehörde bei der Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten zusammenzuarbeiten.
b. Der Datenverantwortliche ist verpflichtet, klare und dokumentierte Anweisungen an den Datenverarbeiter bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Datenverarbeiter bereitzustellen. Die Anweisungen des Datenverantwortlichen an den Datenverarbeiter sind in diesem Datenschutzvertrag festgelegt. Der Datenverantwortliche hat das Recht und die Pflicht, die Anweisungen anzupassen und modifizierte oder ergänzende Anweisungen an den Datenverarbeiter zu erteilen, wenn erforderlich. Der Datenverantwortliche informiert den Datenverarbeiter rechtzeitig und klar über solche Änderungen.
c. Der Datenverantwortliche ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die vom Datenverantwortlichen an den Datenverarbeiter erteilten Anweisungen den Anforderungen der Datenschutzgesetze entsprechen.
d. Der Datenverantwortliche verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Mitarbeiter des Datenverantwortlichen und andere betroffene Personen Informationen darüber erhalten, wie ihre personenbezogenen Daten vom Datenverarbeiter verarbeitet werden.
4. VERPFLICHTUNGEN DES DATENVERARBEITERS
a. Der Datenverarbeiter verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur in dem Umfang zu verarbeiten, der zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Auftrag erforderlich ist, und nur gemäß den von Zeit zu Zeit vom Datenverantwortlichen übermittelten dokumentierten Anweisungen. Der Datenverarbeiter darf niemals personenbezogene Daten für einen anderen Zweck verarbeiten als denjenigen, der vom Datenverantwortlichen angegeben wurde.
b. Der Datenverarbeiter ist berechtigt, die weitere Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Datenverantwortlichen abzulehnen, wenn der Datenverarbeiter der Ansicht ist, dass eine solche fortgesetzte Datenverarbeitung gegen Datenschutzgesetze verstoßen würde. Die Änderung in der Erfüllung der Verpflichtungen des Datenverarbeitss gemäß der Vereinbarung durch eine solche Ablehnung gibt dem Datenverantwortlichen nicht das Recht, Mängel in der Leistung des Datenverarbeiter gemäß der Vereinbarung geltend zu machen.
c. Der Datenverarbeiter verplichtet sich, alle Maßnahmen zu ergreifen und den Datenverantwortlichen bei der Gewährleistung der Einhaltung der Verpflichtungen gemäß den Artikeln 32-36 der DatenschutzGrundverordnung zu unterstützen.
d. Der Datenverarbeiter verpflichtet sich zur Einhaltung der Datenschutzgesetze. Der Datenverarbeiter verpflichtet sich auch zur Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, wenn diese die Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durchführt.
5. TECHNISCHE UND ORGANISATORISCHE MAßNAHMEN
a. Der Datenverarbeiter verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass der Datenverarbeiter seinen Verpflichtungen aus diesem Datenverarbeitungsvertrag nachkommen kann.
b. Der Datenverarbeiter wird angemessene technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die personenbezogenen Daten zu schützen. Zum Beispiel wird der Datenverarbeiter den Zugriff auf personenbezogene Daten auf das Personal beschränken, das direkt Zugriff auf personenbezogene Daten benötigt, um seine Aufgaben gemäß diesem Datenverarbeitungsvertrag zu erfüllen.
c. Auf Kosten des Datenverantwortlichen wird der Datenverarbeiter den Datenverantwortlichen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen unterstüzen, soweit dies möglich ist, damit der Datenverantwortliche seine Verpflichtungen zur Beantwortung von Anfragen zur Ausübung der Rechte der betroffenenPerson gemäß Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung erfüllen kann.
6. ÜBERWACHUNG
a. Der Datenverantwortliche selbst oder von ihm benannte Dritte sind berechtigt zu überprüfen, ob der Datenverarbeiter die Bestimmungen dieses Datenverarbeitungsvertrags einhält, einschließlich der Anweisungen, die der Datenverantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Datenverarbeiter erteilt hat. Der Datenverarbeit hat
i. dem Datenverantwortlichen oder einem von ihm benannten Dritten Zugang zu den Räumlichkeiten des Datenverarbeiters zu gewähren, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, und
ii. die für die Durchführung einer solchen Prüfung und Inspektion erforderliche Unterstützung zu leisten und
iii. die Dokumentation und andere Informationen bereitzustellen, die der Datenverantwortliche benötigt, um festzustellen, ob der Datenverarbeiter diesem Datenverarbeitungsvertrag, den Anweisungen des Datenverantwortlichen und dne geltenden Datenschutzgesetzen folgt.
b. Der Datenverarbeiter hat Anspruch auf angemssene Vergütung für die Unterstützung gemäß Absatz 6.1, es sei denn, die Überprüfung des Datenverantwortlichen zeigt, dass der Datenverarbeiter diesen Datenverarbeitungsvertrag in wesentlicher Hinsicht verletzt hat.
7. HAFTUNG FÜR SCHÄDEN IM ZUSAMMENHANG MIT ANSPRÜCHEN EINES DATENSUBJEKTS
Die Partei verpflichtet sich, gemäß Artikel 82 der DatenschutzGrundverordnung für Schäden verantwortlich zu sein.
8. UNTERAUFTRAGGEBER
a. Der Datenverarbeiter kann Unterauftragnehmer bei der Verarbeitung personenbezogener Daten einsetzen. Es liegt in der Verantwortung des Datenverarbeiters, den Datenverantwortlichen über die von ihm verwendeten Unterauftragnehmer zu informieren. Alle Unterauftragnehmer sind vertraglich gebunden, in denen der Unterauftragnehmer denselben Verpflichtungen unterliegt wie der Datenverarbeiter gegenüber dem Datenverantwortlichen gemäß diesem Datenschutzvertrag und zusichert, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, damit die Verarbeitung personenbezogener Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen erfolgt.
b. Der Datenverarbeiter verpflichtet sich, den Datenverantwrotlichen zu informieren, falls er beabsichtigt, einen Unterauftragnehmer zu ersetzen oder einen neuen Unteruaftragnehmervertrag abzuschließen.
c. Falls ein Unterauftragnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist der Datenverarbeiter gegenüber dem Datenverantwortlichen voll verantwortlich für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Unterauftragnehmers.
9. VERTRAULICHKEIT
a.
i. Der Datenverarbeiter stellt sicher, dass die Mitarbeiter und sonstigen Personen des Datenverarbeiters, die Zugang zu den personenbezogengen Daten am Standort des Datenverarbeiters haben, sich zur Einhaltung der Vertraulichkeit verpflichten oder entsprechend gesetzlicher Vertraulichkeitsbestimmungen unterliegen.
ii. Die in diesem Absatz 9 festgelegten Verpflichtungen umfassen keine Informationen, die gemäß den Anweisungen des Datenverantwortlichen offengelegt werden oder die der Datenverarbeiter gemäß Gesetz, Verordnung, Gerichtsbeschluss oder Entscheidung einer anderen staatlichen Behörde oder Börsenvorschrift offenlegen muss.
b. Die Vertraulichkeitsverpflichtung in diesem Absatz 9 gilt auch nach Ablauf dieses Datenverarbeitungsvertrags.
10. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG
Diese Datenverarbeitungsvereinbarung tritt in Kraft und bleibt wirksam, solange die Vereinbarung zwischen den Parteien in Kraft ist. Im Falle der Beendigung der Vereinbarung aus welchem Grund auch immer wird diese Datenverarbeitungsvereinbarung zwischen den Parteien ohne vorherige Ankündigung beendet.
11. AUSWIRKUNGEN DER BEENDIGUNG DES AUFTRAGSVERARBEITUNGSVERTRAGS
Nach Beendigung des Vertrags, aus welchem Grund auch immer, hat der Datenverarbeiter gemäß den Anweisungen des Datenverantwortlichen und auf Kosten des Datenverantwortlichen alle personenbezogenen Daten an den Datenverantwortlichen oder die für personenbezogene Daten Verantwortlichen zu löschen und dann vorhandene Kopien zu löschen, es sei denn, die Speicherung personenbezogener Daten ist nach Unions- oder Mitgliedstaatsrecht erforderlich. Die oben genannten Löschanforderungen gelten jedoch nicht für die Löschung von Backups, die gemäß dem aktuellen Backup-Routinen erfolgt und somit nicht manuell vom Datenverarbeiter beeinflusst werden können.
12. BELEHRUNG ZUM DATENVERARBEITUNGSVERTRAG
a. Zweck Dieser Teil legt die Verarbeitung personenbezogener Daten fest, die vom Datenverarbeiter im Auftrag des Datenverantwortlichen gemäß dem Vertrag durchgeführt wird. Der Zweck besteht darin, zu klären, welche Verarbeitungsvorgänge und welche personenbezogenen Daten durch den Dienstleistungsvertrag abgedeckt sind und den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung gemäß beispielsweise Artikel 28.3 der Datenschutz-Grundverordnung zu entsprechen.
b. Kategorien personenbezogener Daten Die verarbeiteten personenbezogenen Daten umfassen folgende Kategorien von personenbezogenen Daten:
i. Name
ii. Kontaktinformationen wie E-Mail-Adresse und Telefonnummer
iii. Persönliche Identifikationsnummer
iv. Lieferadresse
v. Rechnungsadresse
vi. Bestellinformationen
vii. Zahlungsdaten
c. Sensible personenbezogene Daten (falls zutreffend) Es werden keine sensiblen personenbezogenen Daten verarbeitet.
d. Kategorien betroffener Personen Die verarbeiteten personenbezogenen Daten beziehen sich auf folgende Kategorien betroffener Personen:
i. Kontaktpersonen des Datenverantwortlichen im Zusammenhang mit dem Vertrag
ii. Mitarbeiter des Datenverantwortlichen, die die App nutzen
iii. Kunden des Datenverantwortlichen
e. Art und Zweck der Verarbeitung gemäß dem Vertrag Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung der App gemäß dem Vertrag.
f. Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten Personendaten werden für die Dauer von einem Monat verarbeitet, es sei denn, der Datenverantwortliche gibt andere Anweisungen.
g. Verarbeitung Die personenbezogenen Daten unterliegen folgender Verarbeitung:
i. Speicherung von personenbezogenen Daten des Datenverantwortlichen
ii. Löschung gemäß den Anweisungen des Datenverantwortlichen
h. Unterauftraggeber Der Datenverarbeiter beauftragt folgende Auftragsverarbeiter für die Verarbietung gemäß dem Vertrag:
i. Microsoft
ii. Geografischer Standort der Verarbeitung
Die personenbezogenen Daten werden innerhalb der EU/EWR verarbeitet.